Anschiffet 2020 + Information des Vorstand

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Aus diesem Grund wird die Anschiffet 2020 durch den Vorstand definitiv abgesagt.

Die Clubanlage kann aufgrund des Uferzugangs nicht geschlossen werden. Der Vorstand weisst jedoch alle Mitglieder darauf hin, dass auch für die Clubanlage Art. 7c gilt: Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum:
1 Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.
2 Bei Ansammlungen von bis zu 5 Personen ist zwischen den einzelnen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
3 Die Polizei und weitere durch die Kantone ermächtigte Vollzugsorgane sorgen für die Einhaltung der Vorgaben im öffentlichen Raum.